1. Zahlung
Alle unsere Rechnungen sind an dem auf der jeweiligen Rechnung vorgesehenen Fäligkeitsdatum zahlbar. Bei jeder Zahlungsverzögerung ist der Kunde automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von vertraglichen Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich auf den geschuldeten Betrag verpflichtet. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Gerichtsbezirks. Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstermin erhöht sich der Gesamtbetrag der Rechnung oder des zu zahlenden Restbetrag ohne Inverzugsetzung zuzüglich zu den oben genannten Zinsen um 15% als vertragliche Pauschalentschädigung wegen Nichtzahlung der Rechnung am vorgesehenen Fälligkeitstag, wobei dieser Betrag mindestens 50€ ausmachen kann.
2. Reklamationen
Alle Mängel oder eventuelle Beschädigungen der gelieferten Ware oder der Verpackung, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, müssen vom Kunden auf den Lieferschein, der Rechnung oder den Transportdokumenten vermerkt werden. In Ermangelung dieser Bermerkung können diese Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. Alle Reklamationen, die jeweilige Rechnung betreffend, müssen schriftlich und detailliert innerhalb acht Tagen nach Rechnungsempfang eingereicht werden.
3. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt im vollen Eigentum des Verkäufers bis zum Tage der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Nebenkosten und der Zinsen. In Ermangelung einer Zahlung kann der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufvertrag auflösen, insofern die vorherige Inverzugsetzung nicht befolgt wurde; dies unter Vorbehalt aller Schadensersatzansprüche.
4. Zuständigkeitsklausel
Für alle Streitigkeiten, die der vorliegende Vertrag mit sich ziehen sollte, sind nur die Gerichte unseres Gerichtsbezirks Zuständig.